Redaktionsstatut

Jede:r kann Texte zur Ver­öf­fent­li­chung ein­rei­chen. Web­site Mitarbeiter:innen kön­nen den Text als Bei­trag in die Web­site ein­pfle­gen und als Ent­wurf zur Über­prü­fung spei­chern. Der Link des Bei­trags wird dann an das Redak­ti­ons­team zur Begut­ach­tung und Frei­gabe gesandt. Ein:e Redakteur:in liest den Bei­trag gegen und lek­to­riert ihn, wenn nötig. Dann kann er ver­öf­fent­licht wer­den. Soll­ten Zwei­fel… More Redak­ti­ons­sta­tut